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Bücherregal einer Rechtsanwaltskanzlei

Unfall, Bußgeld, Fahrerlaubnis: Verkehrsrecht

Im Falle eines Unfalls ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Unfallbeteiligte, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, setzen in der Regel viel eher ihre Schadensersatzansprüche durch als diejenigen, die die Sache ohne juristischen Beistand regeln wollen. Denn oft wissen Unfallgeschädigte gar nichts von ihnen zustehenden Schadensersatzansprüchen und werden erst durch ihren Rechtsbeistand darauf aufmerksam gemacht. Kommen Sie auf uns zu, wenn es um Haftungsfragen oder die Einschätzung von Schadensersatzansprüchen geht. Außerdem beraten wir Sie bezüglich:

Führerscheinrecht

Droht ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Fahren unter Alkoholeinfluss, steht viel auf dem Spiel. Viele Betroffene können ohne Führerschein nicht länger ihrer Arbeit oder anderen Pflichten nachgehen. Kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns schnell und kompetent der Angelegenheit an.

Bußgeldangelegenheiten

Fehler bei Geschwindigkeitsmessverfahren oder Abstandsmessungen führen häufig zu ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden. Unsere erfahrenen Anwälte erkennen diese und andere formale Fehler von Behörden, und können Bußgeldangelegenheiten eine neue Wendung geben.

Verkehrsstrafsachen

Bei Verkehrsstrafsachen kommt oft vieles zusammen, von Fragen bezüglich Haftung über versicherungsrechtliche Folgen bis hin zu Konsequenzen für die Fahrerlaubnis. Ohne versierten anwaltlichen Beistand sieht man sich schnell Leistungsverweigerungen von Versicherungen ausgesetzt oder es drohen hohe Geld- oder sonstige Strafen.

Reparaturen

Eine kurze Unachtsamkeit im Straßenverkehr, und der Schaden ist da. Ist noch eine zweite Partei involviert und es gibt Unstimmigkeiten bezüglich der Reparaturwerkstatt und Kosten der Reparatur, ist es schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren. Da ist es hilfreich, einen Anwalt einzuschalten, der die Situation objektiv betrachtet und weiß, wer welche Ansprüche auf Reparatur hat.

Gebrauchtwagenkauf

Der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs kann mit unangenehmen Überraschungen verbunden sein. Dabei ist es die Pflicht des Verkäufers, die Interessenten über alle Schäden aus der Vergangenheit zu informieren, selbst wenn er diese als Bagatellschäden erachtet. Viele Verkäufer kommen dieser und anderen Pflichten allerdings nicht nach. Wir von Müller & Junkes leisten kompetenten Rechtsbeistand, wenn Sie sich einmal in der Situation befinden, die sprichwörtliche Katze im Sack gekauft zu haben.

Sie wissen nicht weiter?

Sie haben ein rechtliches Problem oder einfach nur eine Frage und Sie kommen alleine nicht weiter?
Zögern Sie nicht und rufen Sie an! Wir beraten Sie gerne.

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