Am Schelmenkopf 4 • 66424 Homburg
Telefon: (06841) 17 03 00 • E-Mail: info@mueller-junkes.de
Bücherregal einer Rechtsanwaltskanzlei

Kosten und Preise

Im Vorfeld kalkulieren, Unterstützung in Anspruch nehmen

Aus Angst vor schwer kalkulierbaren Kosten eines Prozesses scheuen sich viele, den Rechtsweg zu gehen und einen Anwalt einzuschalten. Wir bieten Ihnen an, die voraussichtlichen Kosten für einen Prozess im Rahmen eines persönlichen Gesprächs im Vorfeld abzuklären. Auch Personen, die nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen (staatliche Unterstützung), haben bei uns die Möglichkeit, gegen Vorlage eines Beratungshilfescheins kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Kosten für den Anwalt hängen von der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab
  • Auch der Preis für eine Beratung richtet sich nach dem Einzelfall. Gerne informieren wir Sie vorab in einem persönlichen Gespräch über die zu erwartenden Kosten
  • Unsere Preise gestalten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), abhängig vom Streitwert bzw. Gegenstandswert des Einzelfalls

Ob Sie die Kosten selbst tragen oder gegebenenfalls einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Prozessgegner haben, hängt vom Ausgang des Rechtsstreits ab. In zivilrechtlichen Angelegenheiten gilt der Grundsatz, dass die Partei, die den Prozess verliert, die Prozesskosten tragen muss. Anders im Arbeitsrecht: Vor Arbeitsgerichten besteht in erster Instanz kein Erstattungsanspruch, das heißt, jede Partei muss die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen, unabhängig vom Prozessausgang.

Berechtigungsschein für Beratungshilfe

Personen, die die Kosten nicht selbst tragen können, haben die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Dafür müssen vor dem Gericht Angaben zu Einkommen, Ausgaben, eventuell bestehenden Schulden, etc. gemacht werden. Fällt die Prüfung der Angaben positiv aus, wird ein Beratungshilfeschein erstellt, den Sie bitte zum Erstgespräch in unsere Kanzlei mitbringen. Für die Beratung entstehen dann für Sie keine eigenen Kosten. Wichtig ist, dass Sie die Beratungshilfe beantragen, BEVOR Sie einen Anwalt aufsuchen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, fragen wir für Sie kostenfrei bei Ihrer Versicherung an, ob ein Leistungsfall vorliegt. Das gehört zu unseren Serviceleistungen und hat den Vorteil, dass wir den Sachverhalt bereits zusammengefasst und juristisch überprüft weitergeben und Ihnen so unnötigen Zeitaufwand ersparen.

Sie wissen nicht weiter?

Sie haben ein rechtliches Problem oder einfach nur eine Frage und Sie kommen alleine nicht weiter?
Zögern Sie nicht und rufen Sie an! Wir beraten Sie gerne.

(06841) 17 03 00